Erschließungsträgerschaft für Gemeinden
Wir planen, steuern, bauen und rechnen die Erschließung ab und übergeben die fertigen Anlagen an die Gemeinde. Vertragspartner sind die Gemeinde und die Grundstückseigentümer – wir vertreten die Interessen beider im Erschließungsverfahren.
Mehr zur Erschließung
Nistkästen als vorgezogene Artenschutzmaßnahme am Rand eines Baugebiets.