Gesetzliche Umlegung und vereinbartes freiwilliges Erschließungsverfahren – Hand in Hand mit allen Beteiligten.
Die gesetzliche Umlegung nach §§ 45 ff. BauGB ordnet die Grundstücke neu, sodass jedes erschlossen und bebaubar ist. Sie gibt der Neuordnung Rechtssicherheit. Durchgeführt wird die Umlegung von unseren Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren, den GEOTEAM Ingenieuren; wir stimmen das Erschließungsverfahren eng darauf ab.
Parallel dazu vereinbaren Gemeinde, Eigentümer und GEOTEAM ein freiwilliges Erschließungsverfahren, dem alle Eigentümer zustimmen. Es regelt, wer was baut, wie die Kosten verteilt werden und wann die Anlagen an die Gemeinde übergehen. Die Vereinbarung schafft Akzeptanz und Tempo.
Als Erschließungsträger verbinden wir Gemeinde und Eigentümer: Beide sind unsere Vertragspartner, und wir vertreten die Interessen beider im Erschließungsverfahren.