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Start · Erschließung und Umlegung Kernleistung

Erschließungs­trägerschaft im Zusammenspiel mit der Baulandumlegung

Wir führen das Baugebiet vom ersten Eigentümergespräch bis zur Schlussabrechnung. Die Gemeinde entscheidet, wir erledigen die Arbeit.

Unser Modell

Gesetzliche Umlegung und vereinbartes freiwilliges Erschließungsverfahren – Hand in Hand mit allen Beteiligten.

Die gesetzliche Umlegung nach §§ 45 ff. BauGB ordnet die Grundstücke neu, sodass jedes erschlossen und bebaubar ist. Sie gibt der Neuordnung Rechtssicherheit. Durchgeführt wird die Umlegung von unseren Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren, den GEOTEAM Ingenieuren; wir stimmen das Erschließungsverfahren eng darauf ab.

Parallel dazu vereinbaren Gemeinde, Eigentümer und GEOTEAM ein freiwilliges Erschließungsverfahren, dem alle Eigentümer zustimmen. Es regelt, wer was baut, wie die Kosten verteilt werden und wann die Anlagen an die Gemeinde übergehen. Die Vereinbarung schafft Akzeptanz und Tempo.

Als Erschließungsträger verbinden wir Gemeinde und Eigentümer: Beide sind unsere Vertragspartner, und wir vertreten die Interessen beider im Erschließungsverfahren.

Baggerschaufel auf einer Erschließungsbaustelle am Waldrand
Verfahren

Drei Stränge, die gleichzeitig laufen.

BebauungsplanBaurecht, Gemeinderat entscheidet Gesetzliche Umlegungneue Grundstücke, fair zugeteilt Erschließungsverfahrenvereinbart mit Gemeinde und Eigentümern BAUREIFE BeratungVerträgeBau Beratung Verträge Bau BebauungsplanBaurecht, Gemeinderat entscheidet Gesetzliche Umlegungneue Grundstücke, fair zugeteilt Erschließungsverfahrenvereinbart mit Gemeinde und Eigentümern BAUREIFE
Schematische Darstellung. Der hellere Abschnitt im Erschließungsverfahren steht für Eigentümergespräche und Vereinbarung, der dunklere für Planung, Bau und Abrechnung.
Baulandumlegung

Aus Ackerstreifen werden erschlossene Bauplätze.

Viele Flächen am Ortsrand bestehen aus langen, schmalen Streifen ohne eigene Zufahrt. Die gesetzliche Umlegung ordnet sie nach dem Bebauungsplan neu. Jeder Eigentümer erhält einen Anteil, der dem Wert seiner eingebrachten Fläche entspricht, und wir erklären jedem Einzelnen, warum sein neuer Bauplatz dort liegt, wo er liegt.

Bestand · Ackerflur Bestand: Ackerflur mit schmalen, langen Flurstücken zwischen zwei Feldwegen 1876 1877 1878 1879 1880 1881 1882 1883 1884 1885 1886 1887 1888 1889 1890 1891 1892 1893 1894 1895 1799 1800 1802 1803 1804 1805 1807 1809 1810 1811 1813 1814 1817 1818 1819 1820 1821 1822 1823 1825 1826 1827 1828 1725 1726 1727 1729 1730 1731 1732 1733 1734 1735 1736 1737 1738 1739 1740 1741 1742 1743
Bebauungsplan · Ausschnitt Bebauungsplanausschnitt: Allgemeines Wohngebiet mit Planstraße, Wendeanlage, Grünfläche, Regenrückhaltebecken und vorgeschlagener Grundstückseinteilung RRB 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 WA WA Planstraße A WAII GRZ 0,4GFZ 0,8 o · EDSD 35–45°
  • Grenze des Geltungsbereichs
  • Allgemeines Wohngebiet (WA)
  • Straßenverkehrsfläche
  • Öffentliche Grünfläche, Pflanzgebot
  • Baugrenze
  • Vorgeschlagene Grundstücksgrenze
Schematische Darstellung. Links die Ausgangslage: lange, schmale Ackerstreifen zwischen zwei Feldwegen, viele davon ohne eigene Zufahrt. Rechts dieselbe Fläche nach dem Bebauungsplan: Die gesetzliche Umlegung ordnet die Streifen neu, sodass 16 erschlossene Bauplätze mit Straße, Grünfläche und Regenrückhaltung entstehen.
Leistungsumfang

Was wir im Verfahren übernehmen.

Einzeln beauftragbar oder als Gesamtpaket.

  • Machbarkeitsprüfung und Kostenrahmen
  • Eigentümergespräche und Mitwirkungsbereitschaft
  • Vereinbarung mit den Eigentümern
  • Begleitung des Bebauungsplanverfahrens
  • Mitwirkung an der gesetzlichen Umlegung
  • Erschließungsvertrag und Sicherheiten
  • Auswahl und Steuerung von Fachplanern und Gutachtern
  • Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen
  • Termin-, Kosten- und Qualitätskontrolle im Bau
  • Information der Anlieger, Eigentümerversammlungen
  • Abnahme und Übergabe an die Gemeinde
  • Kostenverteilung und geprüfte Schlussrechnungen

Verträge, die halten.

Kosten nur für das, was dem Baugebiet dient. Anlagen, die mehreren Gebieten nutzen, werden anteilig verteilt. Fristen, Sicherheiten und nötige Zustimmungen Dritter sind klar geregelt. Das schützt die Gemeinde vor unwirksamen Klauseln und die Eigentümer vor unangemessenen Lasten.

Häufige Fragen von Eigentümern
Was passiert mit meinem Acker in der Umlegung?

Ihre Fläche wird zusammen mit den Nachbarflächen neu geordnet. Sie erhalten einen oder mehrere erschlossene Bauplätze, deren Wert Ihrer eingebrachten Fläche entspricht. Flächen für Straßen und Grün werden dabei gemeinsam aufgebracht.

Muss jeder Eigentümer zustimmen?

Ja. Wir führen die Erschließung nur durch, wenn alle Eigentümer zugestimmt haben. Deshalb sprechen wir mit jedem Eigentümer, bevor Pläne feststehen. Die Eigentümer sind wie die Gemeinde unsere Vertragspartner, und wir vertreten ihre Interessen im gesamten Verfahren.

Wer trägt die Kosten der Erschließung?

Die Eigentümer, deren Grundstücke zu Bauland werden, tragen die tatsächlichen Kosten der Erschließung. Der Kostenrahmen ist früh bekannt, die Schlussrechnungen sind geprüft.

Muss ich selbst bauen oder Firmen beauftragen?

Nein. Wir übernehmen Planung, Vergabe und Bauüberwachung. Sie erhalten am Ende einen baureifen Bauplatz.

Wie lange dauert ein Verfahren?

Das hängt vor allem vom Bebauungsplan und von den Umweltthemen ab. Weil Umlegung, Planung und Vertrag parallel laufen, sparen wir die Zeit, die beim Nacheinander verloren geht.

„Die gesetzliche Umlegung gibt Sicherheit, die Vereinbarung mit den Eigentümern gibt Tempo. Wir verbinden beides – vom ersten Gespräch bis zur Schlussabrechnung.“

Manfred Kleile, Geschäftsführer
Manfred Kleile
Ihr AnsprechpartnerManfred KleileGeschäftsführer · Erschließung und Verfahren
07231 973570
info@geoteam-projekt.de
Wir verbinden Gemeinde und Eigentümer – so entstehen Lösungen, die alle mittragen.

Sprechen wir über Ihre Fläche oder Ihr Baugebiet.

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